Beitragsordnung des Fördervereins der KITA am Höfling e.V.
Als PDFDer jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für zwei Elternteile (Familienbeitrag) beträgt insgesamt 30 €.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt.
Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich in einem Betrag zum 31.08. unbar auf das Vereinskonto zu entrichten. Bei Beginn der Mitgliedschaft nach dem 31.08. und vor dem 31.12. wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Beginn der Mitgliedschaft fällig. Eine Ermäßigung auf den Jahresbetrag für das Jahr des wird nicht gewährt. Liegt der Beginn der Mitgliedschaft nach dem 01.01. und vor dem 31.08. wird der reguläre Mitgliedsbeitrag zum 31.08. fällig.
Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag, welcher mindestens in Textform an den Vorstand zu stellen ist, Ausnahmen von der Zahlungsweise zu erteilen. Eine Ausnahmegenehmigung wird der Vorstand mindestens in Textform gegenüber dem antragstellenden Mitglied genehmigen oder ablehnen. Ablehnungsgründe muss der Vorstand nicht vortragen. Der Vorstand soll bei berechtigtem Interesse des Mitglieds dem Antrag stattgeben. Ein Mitglied hat keinen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmeregelung.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 25.10.2022 beschlossen.